Phytotherapielehrgang – Rechtliche Aspekte
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Phytotherapielehrgang – Rechtliche Aspekte


In Deutschland dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker medizinisch, also auch Phytotherapie, also Heilpflanzentherapie, betreiben. Der Lehrgang des BTB ist für diese beiden Personengruppen geschrieben.

Natürlich können auch interessierte Laien diesen Lehrgang belegen, dürfen diese Therapie aber nur bei sich selbst (oder vielleicht noch im engsten Familienkreis) anwenden.

Der Heilpraktiker darf nur mite-Therapeutike, also Heilpflanzenmittel mit schwacher bis mittlerer Wirkung verordnen, die nicht der rezeptpflicht unterliegen.

Der Arzt darf zusätzlich die verschreibungspflichtigen, stark wirkenden forte-Therapeutika verordnen (denken Sie an Digitalis-Präparate).

Mehr Informationen zum Phytotherapielehrgang erhalten Sie auf www.naturemed.de/heilpflanzenkunde/.
Unser aktuelles Studienprogramm mit weiteren Informationen sowie den Unterlagen zur Studienanmeldung erhalten Sie unter www.naturemed.de/infoanforderung/.



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